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Luftdichtheit

Ein dichtes Haus hat für den Bauherren und die Bewohner viele Vorteile gegenüber einem undichten: Bauschäden werden vermieden, der Komfort ist größer und der Heizenergieverbrauch kleiner.

Dicht bedeutet dabei, dass die gesamte Gebäudehülle so luftdicht ist, wie eine gemauerte, verputzte Wand. Fenster können und müssen für einen hygienischen Luftaustausch geöffnet werden - es sei denn, es sind mechanische Lüftungsanlagen vorhanden.

Ein gesundes Innenraumklima zu schaffen und das Wohlbefinden der Bewohner sicherzustellen, ist ein Ziel der luftdichten Gebäudehülle.

Der kontrollierte Luftaustausch zwischen Innen und Außen erhöht die Raumluftqualität. Von zufälligen Leckagen sollte man das nicht abhängig machen.

Rechtslage

Die Energieeinsparverordnung schreibt vor, dass zu errichtende Gebäude so auszuführen sind, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche, einschließlich der Fugen, dauerhaft luftundurchlässig abgedichtet ist.

Für die Luftdichtheit gelten verbindliche Grenzwerte, die eingehalten werden müssen, die eingehalten werden müssen. Luftdichtheit ist somit eine geschuldete Leistung.

Der Bauherr kann beim Ersteller des Hauses ggf. Nachbesserung fordern.

In Bauverträgen sollte der Qualitätsnachweis "Druckdifferenzmessung nach DIN EN 13829" von vornherein mit aufgenommen werden.

Die Messung schützt Bauherren, Bauträger und Handwerker!

 

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