Logo_DieEnergieberater Text

Fördermittel

Unsere Leistungen werden vom BAFA mit folgenden Beträgen bezuschusst.

  • Ein- und Zweifamilienhäuser 300,-€
  • Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten 360,-€
  • Luftdichtheitsprüfung inklusive Integration in Vor-Ort-Beratungsbericht 100,-€
  • Thermografie inklusive Integration in Vor-Ort-Beratungsbericht max. 100,-€
  • Integration einer Stromsparberatung 50.-€

Fördervoraussetzungen

Förderung BAFA, Auszüge aus der Richtlinie:
Zur Durchführung der Vor-Ort-Beratung können Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie gewährt werden.
Auf die Zuwendung besteht kein Rechtsanspruch.
Gegenstand der Beratung können nur Gebäude sein, die sich im Bundesgebiet befinden. Voraussetzung ist, dass bis zum 31.12.1994 der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet worden ist und die Gebäudehülle nicht auf Grund späterer Baugenehmigungen durch Anbau oder Aufstockung zu mehr als 50% verändert wurde. Die Gebäude müssen ursprünglich als Wohngebäude geplant und errichtet worden sein oder derzeit zu mehr als 50% der Gebäudefläche zu Wohnzwecken genutzt werden.
Die Zuwendung wird als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses, der an den antragstellenden Berater ausgezahlt wird, gewährt. Sie wird als Projektförderung bewilligt.
Die Umsatzsteuer trägt der Beratungsempfänger jeweils in voller Höhe selbst.
Stand 3/2010                                                                 vollständige Richtlinie

 

Euroscheine

§§