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Förderung BAFA, Auszüge aus der Richtlinie: Zur Durchführung der Vor-Ort-Beratung können Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie gewährt werden. Auf die Zuwendung besteht kein Rechtsanspruch. Gegenstand der Beratung können nur Gebäude sein, die sich im Bundesgebiet befinden. Voraussetzung ist, dass bis zum 31.12.1994 der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet worden ist und die Gebäudehülle nicht auf Grund späterer Baugenehmigungen durch Anbau oder Aufstockung zu mehr als 50% verändert wurde. Die Gebäude müssen ursprünglich als Wohngebäude geplant und errichtet worden sein oder derzeit zu mehr als 50% der Gebäudefläche zu Wohnzwecken genutzt werden. Die Zuwendung wird als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses, der an den antragstellenden Berater ausgezahlt wird, gewährt. Sie wird als Projektförderung bewilligt. Die Umsatzsteuer trägt der Beratungsempfänger jeweils in voller Höhe selbst. Stand 3/2010 vollständige Richtlinie
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