


Luftdichtheit von Gebäuden
Die Luftdichtheit von Gebäuden erlangt eine wachsende Bedeutung. Sie ist erforderlich, um eine angestrebte Verringerung des Heizenergiebedarfs auch tatsächlich zu erreichen und Bauschäden sowie Komforteinbußen zu vermeiden.
Gründe für eine luftdichte Gebäudehülle


Schematische Darstellung einer BlowerDoor- Messung
Hier: Unterdruckmessung
Die DIN EN 13829:2001-02 beschreibt zwei Verfahren für Messungen, abhängig von deren Ziel. Für beide Arten sind unterschiedliche Vorbereitungen notwendig:
Verfahren A (Prüfung des Gebäudes im Nutzungszustand)
Der Zustand der Gebäudehülle sollte dem Zustand während der Jahreszeit entsprechen, in der Heizungs- oder Klimaanlagen benutzt werden. Alle absichtlich vorhandenen äusseren Öffnungen des zu untersuchenden Gebäudes oder Gebäudeteils werden geschlossen (Fenster, Türen, Kaminzug). Für dieses Verfahren werden keine weiteren Massnahmen getroffen, um die Luftdichtheit zu verbessern. Das Verfahren A wird in der Regel gefordert, wenn der Luftdichtheitsnachweis bei der Berechnung des Wärmeschutzes in Ansatz gebracht wird, oder für energetische Sanierungsmassnahmen Fördermittel beantragt werden.
Verfahren B (Prüfung der Gebäudehülle)
Alle absichtlich vorhandenen äusseren Öffnungen des zu untersuchenden Gebäudes oder Gebäudeteils werden geschlossen (Fenster, Türen, Kaminzug), alle weiteren absichtlich vorhandenen Öffnungen müssen geschlossen oder abgedichtet werden. Der gesamte zu untersuchende Gebäudeteil muss so gestaltet werden, dass er sich bei Druckbeaufschlagung als eine Zone verhält: Alle Türen werden innerhalb des zu untersuchenden Gebäudeteils geöffnet, so dass innen ein gleichmässiger Druck erreicht wird. Der Zustand des Gebäudes ist allgemein in Augenschein zu nehmen. Die Zustände von Fenstern, Türen, opaken Wänden, Dach, Boden, die Positionen von einstellbaren Öffnungen und alle Abdichtungen an absichtlich vorhandenen Öffnungen sind zu notieren.
Die Kosten, die für Ihr Gebäude anfallen, entnehmen Sie bitte unserer Preistabelle.